Don Quichotte versucht’s noch mal (E.ON reloaded) (Episode VII)

Ortswechsel. Das Wochenende verbringe ich im Rheinland. Mein ursprünglicher Plan ist ja gewesen, ein wenig zu entspannen und nach dem Rechten zu sehen. Letzteres mache ich, was automatisch dazu führt, dass ersteres ausfällt. Jawohl, die E.ON schafft es seit Neuestem, mir auch das noch zu versauen. Aber immer schön der Reihe nach.

Samstags quillt bei uns in der Gegend der Briefkasten traditionell über, denn sämtliche Supermärkte in der Umgebung möchten uns die aktuellsten Angebote in Form von Werbeprospekten präsentieren. Anscheinend möchten die Jugendlichen, die diese Prospekte austragen auch sichergehen, dass wir als Hausbewohner diese Angebote auch auf jeden Fall zur Kenntnis nehmen. Anders kann ich es mir nicht erklären, warum ich diese Prospekte gleich in mehrfacher Ausführung erhalte. Ich leere also meinen Briefkasten und finde… tja, ratet doch einfach mal!

 

In meinem Briefkasten liegt ein Brief der E.ON, der – haltet Euch fest – eine auf den 19.03.2012 datierte Jahresrechnung für 2011 enthält. Kurz gefasst steht drin, dass ich Abschlagszahlungen in Höhe von knappen 650 Euro geleistet habe, denen ein Stromverbrauch von etwas über 1200 Euro gegenüber steht. Zusätzlich lässt es sich E.ON nicht nehmen, mir geschmeidige 205 Euro an Mahngebühren sowie Gebühren für die Androhung der Sperrung meines Stromanschlusses in Rechnung zu stellen.

 

Da das Wetter dieses Wochenende mit strahlendem Sonnenschein und frühsommerlichen Temperaturen beeindruckt, kann ich mir nichts Schöneres vorstellen, als erneut zur Feder zu greifen. Folgendes Schreiben ist das Ergebnis meines neuen Lieblingszeitvertreibs, nämlich Briefe an die E.ON zu schreiben:

 

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 bitte erlauben Sie mir, meine Verwunderung über die eMail, die ich von Ihnen erhalten habe, zu äußern.

Ich habe Sie in meiner eMail vom 19.03. (s.u.) um schnellstmöglichen Rückruf gebeten, stattdessen erhalte ich zwei Tage später diesen angehängten automatisierten Zwischenbescheid (s.u.).

 Nun finde ich in meinem Briefkasten in [zensiert] ein Schreiben von Ihnen, das auf den 19.03.2012 datiert ist und eine Jahresrechnung beinhaltet.

 Nachdem ich bereits am 14.03. mit Ihrer Mitarbeiterin Frau R[zensiert], am 19.03. mit Herrn K[zensiert] und mit Frau K[zensiert] gesprochen habe, hätte ich erwartet, dass Sie mir vorerst keine Abrechnung schicken, bevor der Sachverhalt Ihrerseits nicht geprüft ist.

Ich betrachte daher die von Ihnen geschickte Jahresrechnung als gegenstandslos.

 Im Gegenzug erwarte ich von Ihnen eine neue Jahresabrechnung, die folgende Aspekte berücksichtigt:

(a) Ich habe von Januar bis einschließlich Mai 2011 Abschlagszahlungen in nicht unerheblicher Höhe geleistet, obwohl ich einen Großteil der Zeit nicht in der Wohnung, sondern auf Dienstreisen war. Aus der Verbrauchskurve meiner Zähler sollten Sie dies ersehen können.

(b) Ich habe die Wohnung zum 01.05. geräumt, da ich arbeitsbedingt nach [zensiert] umgezogen bin. Gekündigt habe ich zum 01.07., was ich sowohl meinen Vermietern als auch Ihnen schriftlich mitgeteilt habe. Ich habe weiterhin bis einschließlich Juni die Abschlagszahlungen an Sie geleistet, der Verbrauch in diesem Zeitraum dürfte faktisch gegen Null gehen.

(c) am 01.07. ist mein Nachmieter [zensiert] in die Wohnung eingezogen. Nach seiner Aussage habe er sich auch angemeldet und Abschlagszahlungen würden abgebucht. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich es nicht als meine Aufgabe erachte, dies nachzuprüfen.

In meinen mehrfachen Telefonaten mit Ihrer Servicehotline habe ich all diese Tatsachen bereits mehrfach kundgetan. Ebenso habe ich mehrfach das Wohnungsübergabeprotokoll und den Mietvertrag des Nachmieters an Sie gefaxt, da angeblich mein Kündigungsschreiben nie bei Ihnen angekommen sei.

 Somit wird die Endabrechnung, die Sie mir schicken, sicherlich eine Aufstellung der Verbräuche im Zeitraum 01.01. bis 30.06.2011 enthalten sowie eine Gegenüberstellung der von mir geleisteten Abschlagszahlungen.

 Ich erwarte ferner eine Stornierung der Mahnkosten sowie der Kosten für die Sperrankündigung. In meinem Schreiben habe ich Ihnen meine neue Adresse genannt, an die ja nun auch die Jahresrechnung geschickt wurde. Wenn Sie es also für nötig hielten, dennoch monatlich Mahnungen an die Adresse in Hallbergmoos zu schicken, obwohl diese nach Aussage Ihrer Mitarbeiterin Frau R[zensiert] jedes Mal mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt verzogen“ an Sie zurückkamen, dann betrachte ich das als eine Herausforderung Ihrerseits.

 Erneut bitte ich Sie um schnellstmöglichen Rückruf unter der Telefonnummer [zensiert], da meine häufigen Versuche, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen fruchtlos blieben und ich nicht weiter gewillt bin, Ihre kostenpflichtige Servicehotline anzurufen.

 Mit freundlichen Grüßen

Roman Wegmann

 

… as usual: Fortsetzung folgt…

 

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