E.ON (Episode X)

Geneigte Leserschaft, mein letzter Artikel endete mit den Worten „…to be continued…“ und natürlich liefere mit Freuden die versprochene Fortsetzung.

Wie ihr euch denken könnt, habe ich mich nicht mit der Aussage des Herrn S. zufrieden gegeben. Wie ihr selbst miterlebt habt, ist das ja nicht die erste unqualifizierte Aussage eines hochmotivierten und zugleich hochkompetenten Mitarbeiters meiner Lieblingsfirma.

Und da ich eh nichts Besseres zu tun habe, greife ich ab und zu gerne mal zum Telefonhörer um eine weitere Person kennenzulernen, die perfekt darauf trainiert ist, Kunden mit Worthülsen und leeren Versprechungen hinzuhalten.

Wir schreiben den 23.04.2012, ich wähle also erneut die Nummer der „Service“-Hotline, es meldet sich Herr S. (nicht der vom letzten Telefonat). Nachdem ich seine Begrüßung mitgesprochen habe und er wohl merkt, dass ich nicht zum ersten Mal anrufe, schildere ich ihm auch noch mal in Kürze meinen Fall um ein bisschen Zeit zu sparen. Es ist erneut ein angenehmes Telefonat (wie meistens eigentlich. Wenn man mal die Inkompetenz der Mitarbeiter und den Anlass des Telefonats ausblendet, ist es doch meist recht erbaulich). Herr S. teilt mir mit, dass der Vorgang in der Fachabteilung in Bearbeitung sei und er mir nichts Genaueres sagen könne. Er könne meinen „Unmut“ (geniale Formulierung!) verstehen, zumal das Ganze ja nun schon etwas länger dauere. Auch er habe bereits selbst mal einen Fall erlebt, bei dem seine Abrechnung nachträglich korrigiert werden musste, und das sei in seinem Fall „gar kein Problem“ gewesen. Wahrscheinlich war er aber auch nicht Kunde bei der E.ON Bayern Vertrieb GmbH mit Sitz in Landshut.

Wieder einmal habe ich eine halbe Stunde meines Lebens verschwendet, die mir niemand zurück gibt. Wir verabschieden uns von einander und legen auf. Erkenntnisgewinn = 0.

Erneut greife ich zur Feder und verfasse folgendes Schreiben an die E.ON:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben nehme ich Bezug auf mein Telefonat mit Herrn S. am 23.04.2012.

Ich habe in diesem Telefonat erneut nach einem Bearbeitungsstand bezüglich meines Vertragskontos erkundigt, aber auch Herr S. konnte mir keine Auskunft geben. Daher wende ich mich nun – in der Hoffnung auf eine Reaktion – schriftlich an Sie.

Wie ich Ihren Mitarbeitern mehrfach telefonisch mitgeteilt habe, bewohne ich die Wohnung in Hallbergmoos seit dem 30. Juni 2011 nicht mehr.

Nachdem ich Ihnen schriftlich mit der Kündigung meine neue Adresse in Schwalmtal mitgeteilt habe, erwartete ich zum Jahreswechsel eine Endabrechnung. Stattdessen bekam ich eine Zahlungsaufforderung verbunden mit einer Sperrankündigung.

In meinem Telefonat mit Frau R. am 14.03. teilte diese mir mit, dass mein Kündigungsschreiben bei Ihnen nicht angekommen sei und bat mich, ein Wohnungsübergabeprotokoll und den Mietvertrag des Nachmieters per Fax zu schicken, was ich dann auch tat. Sie sagte mir, dass bei Vorlage der Unterlagen in der Fachabteilung eine Korrektur vorgenommen würde. Herr K. teilte mir am 19.03. in einem erneuten Telefonat mit, die Faxnummer, die mir Frau R. gegeben hatte, sei falsch und bat mich, die Unterlagen erneut zu faxen (was ich dann ebenfalls tat), damit in der Fachabteilung eine Korrektur der Abrechnung vorgenommen werden könne.

Am 20.03. rief ich erneut an und sprach mit Frau K., die mir sagte, der Vorgang sei in der Fachabteilung zur Bearbeitung, ich solle mit etwa drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen und mich dann erneut melden.

Nach Ablauf dieser Frist rief ich erneut an und sprach mit Herrn S., der mir mitteilte, die Information, die ich von den drei Kollegen bekommen habe, sei eine Fehlinformation und bot mir eine Abrechnung zum aktuellen Zeitpunkt an.

Heute sprach ich nun also mit Herrn S., der mir mitteilte, der Vorgang sei nach wie vor in der Fachabteilung zur Bearbeitung, er wisse, wie ärgerlich es sei, wenn eine Bearbeitung so lange dauert. Er habe selbst einmal einen Fall gehabt, bei dem eine nachträgliche Korrektur vorgenommen werden musste und könne sich gut in meine Lage versetzen. Auch er teilte mir mit, dass diese Korrektur aufgrund der von mir vorgelegten Unterlagen kein Problem darstelle.

Da ich trotz mehrfachen Bittens von Ihnen keine Reaktion erfahren habe (ein Anruf, in dem ich über den aktuellen Stand und die voraussichtlich verbleibende Dauer der Bearbeitung informiert werde, würde mir fürs Erste völlig ausreichen), schicke ich Ihnen nun erneut – diesmal postalisch – das Wohnungsübergabeprotokoll und den Mietvertrag des Nachmieters.

Im Übrigen bitte ich Sie, mir während der Bearbeitungszeit keine weiteren Mahnungen zu schicken. Den Stromanschluss dürfen Sie gerne sofort sperren, denn ich nutze ihn seit Ende Juni letzten Jahres nicht mehr.

In der Hoffnung auf eine Rückmeldung Ihrerseits unter meiner Telefonnummer [zensiert] verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

(Roman Wegmann)

 

Anlagen:

–          Wohnungsübergabeprotokoll (1 Seite)

–          Mietvertrag Hr. K. (4 Seiten)

 

Wenn ich eines aus der bisherigen Story gelernt habe, dann ist es, derartige Schriftstücke per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Nun heißt es also erneut: Warten.

…to be continued…

 

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