Was soll’s, ich nenn die Artikel jetzt nur noch „E.ON“ und numeriere sie durch (Episode IX)

In meinem Kalender blinkt eine Nachricht auf: Die drei Wochen sind vorüber und ich erhalte die Wiedervorlage-Erinnerung. Das kommt mir ganz gelegen, hatte ich doch gestern erneut ein Schreiben von E.ON im Briefkasten. Die Firma ist doch immer wieder für Überraschungen gut, den Inhalt des Schreibens möchte ich Euch (natürlich) nicht vorenthalten:

„Sehr geehrter Herr Wegmann,

beim Thema Energie ist viel in Bewegung. […] Ab 1. Juni 2012 gelten für Ihren Vertrag E.ON Grundversorgung Strom neue Preise. Sie stehen übersichtlich auf der Rückseite dieses Briefes.[…]

Unser attraktives Angebot für Sie:

Sparen Sie bares Geld und sichern Sie sich online den E.ON DirektStrom mit Bonus.[…]

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie einfach an. Wir beraten Sie gerne montags bis freitags von 8.00h bis 18.00 Uhr.

Freundliche Grüße

E.ON Bayern Vertrieb GmbH“

 

Oh ja, ich habe eine Frage, also rufe ich einfach an. Diesmal die Nummer, die in diesem Schreiben vermerkt ist. Ich spreche mit Fr. F. Sie macht einen netten Eindruck, kann mir aber „leider nicht weiterhelfen“, möchte mich aber gerne an die Bestandskundenhotline der E.ON Vertrieb GmbH verbinden. Das tut sie dann auch, das Telefonat landet aber im Nirvana. Nachdem ich auch nach zwei Minuten in der Warteschleife weder eine Reaktion eines Servicemitarbeiters noch einen Wählton höre, lege ich auf und wähle selbst die Nummer der Hotline, Immerhin kenne ich die ja mittlerweile auswendig.

Ich gerate an den netten, hochkompetenten und vor allem außerordentlich hilfsbereiten Mitarbeiter Herrn S., dem ich meinen Fall schildere. Er sagt mir, ich müsse die aktuellen Zählerstände an E.ON schicken, damit der Fall zum heutigen Tag abgeschlossen werden könne. Ich würde dann eine Endabrechnung per heute erhalten und müsse schauen, dass ich das zuviel bezahlte Geld von meinem Nachmieter eintreibe.

Als ich ihn darüber in Kenntnis setze, dass mir zuvor drei verschiedene Mitarbeiter unabhängig voneinander gesagt haben, dass die Abrechnung „problemlos“ nachträglich korrigiert werden könne, wenn ich das Wohnungsübergabeprotokoll und den Mietvertrag des Nachmieters durchfaxe, sagt er mir, das sei ein Irrtum und die Kollegen hätten sich geirrt.

Ohne Worte.

 

… to be continued…

 

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